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1. In Kürze 2. Retrospektive Prüfung der Auswerteanlage



VDM-R mit ViDistA

Auswerteanlage


In aller Kürze ...

Die Messanlage VDM-R verfügt für die Messung von Wegstrecken und Zeitabschnitten eine Innerstaatliche Baurtzulassung. Die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuges wird zwar berechnet, ist jedoch nicht Bestandteil der Bauartzulasssung und darf daher ausdrücklich für amtliche Messungen nicht verwertet werden.
Das Auswerteverfahren ViDistA besitzt keine Innerstaatliche Bauartzulassung und ist damit nicht zur Eichung zugelassen. Zwar handelt es sich um ein beliebig wiederholbares Auswerteverfahren, jedoch bedarf jede Messung einer Einzelfallprüfung, da kein "standardisiertes Messverfahren" vorliegt.

Im Gegensatz zu vergleichbaren Auswertetechniken - im Zusammenhang mit Videoaufzeichnungen - ist weder die Auswertemethode, noch die notwendigerweise beteiligte Auswertetechnik zur Eichung zugelassen. Das bedeutet im hier vorliegenden "Massenverfahren", dass weder der Zustand der Auswerteanlage turnusmäßig geprüft wird (Eichprüfung), noch die Korrektheit der Kalibrierungen pauschal unterstellt werden darf.

Die Verwertbarkeit von Ergebnissen des ViDistA-Verfahrens im amtlichen Einsatz bedarf demnach grundsätzlich der Einzelfallprüfung und juristischer Würdigung.


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2. Retrospektive Prüfung der Auswerteanlage

Die Auswerteanlage besteht im Wesentlichen aus einem Videoabspielgerät sowie einem Liniengenerator, der in das Videobild horizontale und vertikale Messlinien einblenden kann. Über eine Stelleinheit können diese Messlinien in der Position variiert werden, wobei ein numerischer Positionswert für jede Linie ausgegeben wird.

Weder die Videoabspielanlage, noch der Liniengenerator mit der Positioniereinheit sind zur Eichung zugelassen worden. Formal dürften diese Komponenten nicht amtlich zum Einsatz kommen - zumindest wird der juristische Sammelbegriff des "standardisierten Messverfahrens" nicht erfüllt.

Damit unterliegt die gesamte Auswertetechnik keiner periodischen Zustandsprüfung im Sinne der gesetzlich vorgeschrieben Eichprüfung. Damit ist der technische Zustand der Auswerteanlage weder prüfbar, noch kann von dessen technischer Zuverlässigkeit und Beständigkeit im Sinne der Erfüllug zugelassener Verkehrsfehler (Messfehler) ausgegangen werden. Insbesondere ist der Einfluss von Umweltbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Elektromagnetismus) geprüft oder bekannt.

Es bestehen keinerlei Rahmenbedingungen, unter denen Komponenten der Auswerteanlage getauscht oder instandgesetzt werden dürfen. Die Fehlergrenzen sind nicht benannt. Formal erfüllt damit das System nicht den Fachbegriff einer "Messanlage".
Aus diesen Gründen darf diese Auswertetechnik zumindest in Sachsen-Anhalt nicht im Rahmen amtlicher Messungen eingesetzt werden.

Aus hiesiger Sicht müsste jede VDM-R - Erfassung mit ViDistA - Auswertung einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.