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1. In Kürze 2. Prüfung des Beweisvideos hinsichtlich der Messzuordnung



Ternica ProVida 2000 modular

Messwertzuordnung


In aller Kürze ...

Die im Beweisvideo der Messanlage ProVida 2000 modular dokumentierte Geschwindigkeitsmessung muss dem Fahrzeug, welches im Verfahren geführt worden ist, eindeutig zuzuordnen sein.

Dafür ist zunächst das amtliche Kennzeichen im Videobild eindeutig lesbar zu dokumentieren. Ergänzend kann dieses über Ansagen des Messpersonals auf der Audiospur des Videos dokumentiert werden. Maßgeblich ist aber im Rahmen eines technischen Gutachtens die bildliche Zuordnung zwischen Messung, Fahrzeug, Kennzeichen und Tatvorwurf.

Die Messanlage kann über einen sachgerechten Objektivzoom die Kennzeichentafel lesbar abbilden. Zudem kann das Tatfahrzeug überholt werden, wobei es auch bei Festbrennweiten zu einer größeren und lesbaren Abbildung des Kennzeichens kommt. Über die Heckkamera kann ergänzend der Fahrzeugführer hinsichtlich der Fahrereigenschaft dokumentiert werden.

Im Rahmen eines technischen Gutachtens ist die Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Messung zu prüfen. Das Fahrzeug darf sich nach der Messung bis zur sicheren Dokumentation des Kennzeichens nicht aus dem Sichtbereich der Kamera bewegen. Es ist sicherzustellen, dass es nicht zu Verwechslungen aufgrund einer hohen Verkehrsdichte und /oder ähnlicher Fahrzeuge kam.


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2. Prüfung des Beweisvideos hinsichtlich der Messzuordnung

Für jedes juristische Verfahren ist es von zentraler Bedeutung, dass die konkreten Beweismittel auch eineindeutig dem/der Betroffenen zuzuordnen sind. Als Zwischenschritt muss hier im Rahmen der amtlichen Verkehrsüberwachung das geführte Fahrzeug, identifizierbar über das amtliche Kennzeichen, herhalten.
Die Fahrerermittlung schließt sich als rechtlich notwendige Arbeit der messtechnischen Verkehrsüberwachung an.

Die beweisrelevante Dokumentation der Tat muss also zunächst das Fahrzeug und amtliche Kennzeichen erkennbar / lesbar dokumentieren.

Die Messanlage ProVida 2000 ist mit zwei Videokameras ausgestattet. Die amtliche Messung erfolgt in der Regel mit der Frontkamera aus einer Nachfahrposition heraus. Der Fahrzeugführer kann aus dieser Position heraus nicht identifiziert werden. Bei sachgerechten Aufnahmeverhältnissen ist die amtliche Kennzeichentafel am Heck des gemessenen Fahrzeuges lesbar dokumentiert. Das Messpersonal hat dafür die Möglichkeit eine entsprechende Vergrößerung / Zoom einzustellen.

Alternativ ist es auch möglich, nach dem Abschluss der Messung das Tatfahrzeug zu überholen. Während der Annäherung findet meistens eine vergrößerte Abbildung statt, sodass während der Umschaltung auf die Heckkamera die Zuordnung zum gemessenen Fahrzeug nicht verloren geht. Mit der Heckkamera kann dann neben dem Kennzeichen auch der Fahrzeugführer bildlich dokumentiert werden.

In einem technischen Gutachten ist zu prüfen, ob zeitlich nach dem Abschluss der verfahrensrelevanten Messung die Zuordnung zum gemessenen Fahrzeug bis zum Anhalten nachzuvollziehen ist. Es muss ausgeschlossen werden, dass es aufgrund hoher Verkehrsdichte und/oder optisch ähnlicher Fahrzeuge zu einer Verwechslung gekommen ist. Das gemessene Fahrzeug darf nicht, auch nicht zwischenzeitlich, aus dem Sichtbereich der Kamera gefahren sein.