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1. In Kürze 2. Abstandsverhalten zwischen Einsatz- und Tatfahrzeug



Ternica ProVida 2000 modular

Abstandsverhalten zwischen Einsatz- und Tatfahrzeug


In aller Kürze ...

Die Messanlage ProVida 2000 modular kann im AUTO2 – Messmodus lediglich die Eigengeschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges, jedoch nicht die des Tatfahrzeuges direkt messen. Für eine Übertragung des Messwertes auf das Tatfahrzeug bedarf es der Erfüllung verschiedener Bedingungen, insbesondere des Abstandes zwischen Einsatz- und Tatfahrzeug während der Messung.

Zum Nachweis der Einhaltung der Messbedingungen ist eine Bestimmung der Änderung des Fahrzeugabstandes während der Messung notwendig.

Die forensischen Nachweismethoden auf der Basis des Beweisvideos sind weder Gegenstand der Gebrauchsanweisung noch der Zulassung / Konformitätsbewertung.

Die augenscheinlichen Feststellungen zur Größe eines Tatfahrzeuges genügen nicht, um für eine konkrete Messfahrt das Einhalten der Verkehrsfehlergrenze für den zu übertragenden Geschwindigkeitswert zu bestimmen.
Ferner sind bei Bildauswertungen die Unschärfen infolge der begrenzten Bildauflösung sowie der relativen Abbildungsgröße des Tatfahrzeuges zu berücksichtigen.

Daher werden mit der ermittelten Beweiskamera-Brennweite (siehe auch Abstandskonstanz) konkrete Abstandsmaße an Hand der erkennbaren Heckstrukturen des Tatfahrzeuges ermittelt. Auf deren Basis kann die Abstandsänderung während der Messung bestimmt und bewertet werden. Die gemessene Eigengeschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges kann auf das Tatfahrzeug korrigiert werden.


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